Das derzeit beliebteste Zahlungsmittel ist die Kreditkarte. Dieses Plastikgeld ist einfach, schnell und sicher, so das Versprechen der Anbieter. Und in der Tat, es macht Spaß shoppen zu gehen, wenn man mit einem Verfügungsrahmen ausgestattet ist. Keine langen Nachfragen, keine Panik nicht ausreichend Geld dabei zu haben und kein Balast mit Planung rund um einen Einkauf.
Wie alles, was einfach und effizient ist, sind auch die Karten zunehmend in das Interesse von Kriminellen gerückt. Dementsprechend ist die Kriminalitätsrate in diesem Segment deutlich gestiegen, Tendenz weiter steigend.
In diesem Bereich haben sich zwischenzeitlich zwei verschiedene Richtungen herausgebildet, die man kennen sollte, um nicht selbst zum Opfer zu werden. Man unterteilt zunächst zwischen der normalen Kreditkarte und der Karte zur Benutzung von Geldautomaten. Beim Geld abheben per Karte benötigt man neben der Karte noch eine Geheimnummer, während die normale Kartenzahlung auch ohne diese Nummer auskommt. Hier wird dann buchstäblich "mit dem guten Namen" bezahlt, nämlich per Unterschrift und Karte.
Kartenzahlung mit Unterschrift:
Hier gibt es eigentlich nur zwei Methoden, die Ihnen möglicherweise zum Verhängnis werden kann. Eine Methode ist hier, die Karte wird gestohlen und das bemerken Sie nicht. Mit dieser Karte (und Ihrer Unterschrift auf der Rückseite) kauft jemand ein. Hier sind Sie abgesichert ab dem Zeitpunkt ab dem Sie die Karte als verloren melden. Darüber hinaus sind die Kreditkartengeber ebenfalls versichert, so dass Sie Zahlungen auch nachträglich ablehnen können. Zumeist werden dann die Kartenaussteller die betreffenden Buchungen wieder gutschreiben. Leider funktioniert das nicht immer reibungslos.
Die zweite Variante, gegen die Sie sich leider nicht direkt und unmittelbar wehren können, ist die Kartenkopie. Die Karte ist auf der Rückseite mit einem Magnetstreifen ausgestattet und kann so mit handelsüblichen Lesegeräten gelesen und gespeichert werden. Der Trick ist nun der, dass wenn Sie in Geschäften bezahlen, die Karte von einem oder einer kriminellen Mitarbeiter/in per manipuliertem Lesegerät gelesen werden und die Zahlung für Sie erfolgt. Eigentlich verlassen Sie dann glücklich und zufrieden das Geschäft. Nachdem Sie das Geschäft verlassen haben, werden Ihre Daten auf einen Kartenrohling übertragen und schon kann man mit Ihrem Kartenkennsatz zur selben Zeit an einem anderen Ort einkaufen. Das große Erwachen kommt dann meist mit der nächsten Kartenabrechnung. Hier hilft nur eine Anzeige und das Aufbewahren sämtlicher Kartenbelege, denn meist existiert eine zeitliche Kausalität zumal die Kriminellen immer dreister werden. Eine Erstattung des Kartenunternehmens wird zwar grundsätzlich versprochen, gestaltet sich aber zumeist in der Beweisführung und späteren Abwicklung extrem schwer.
Tipp: Lassen Sie sich in diesem Falle alle Unterschriften auf den Belegen vorlegen, denn meist werden Unterschriften oft nicht mitkopiert, vielmehr generiert man der Einfachheit halber neue Unterschriften. Nur wenige Kriminelle kopierten derzeit auch schon elektronisch per Scanner die Unterschrift im Klartext. Melden Sie unbedingt festgestellte Verluste sofort, auch Unstimmigkeiten in Ihrer Abrechnung.
Geldautomaten:
Hier versuchen sich ganze Heerscharen an Kriminellen. Bargeld ist wesentlich unverfänglicher als ein Kauf mit Kreditkarte, den man dann auch noch versilbern müsste. Deswegen gilt hier besondere Vorsicht walten lassen. Die Varianten hier, sind ebenfalls fast immer dieselben.
Variante 1 - Diebstahl: Man deponiert die EC-Karte an einem besonders sicheren Ort, wie etwa einem Schreibtisch, dem Zuckerglas in der Küche oder unter der Matratze des Ehebetts. Ein besonders beliebtes Versteck ist auch bei ängstlichen Bewohnern dieses Planeten das Bild im Wohnzimmer. Hier wird dann mittels Klebestreifen die Karte einfach auf die Rückseite geklebt. Für die Geheimnummer, die sich der Karteninhaber nicht merken kann, findet dann dieser ein ebenso kreativ ausgesuchtes und "sicheres" Versteck. Der Dieb bricht in die Räume ein, findet zielsicher Karte und Nummer und räumt in seeliger Ruhe das Konto ab, nicht ohne bei jeder Abhebung die Kamera im Geldautomat zuzuhalten, denn wie jeder Dieb mittlerweile weis, ist jeder Automat, je nach Typ, mit einer Kamera ausgestattet. Hier bezahlt der Karteninhaber in der Regel die Zeche.
Variante 2 - Manipulation: Hier liegt die Sache schon anders. Der oder die Trickbetrüger manipulieren einen Geldautomat mittels in den Kartenschlitz eingelegter Folien. Dann müssen diese Kriminellen nur noch auf ein Opfer warten. Das ist sicherlich auch schnell gefunden. Nach Einschieben der Karte tut sich wegen der Manipulation am Automaten nichts und die Karte kommt auch nicht mehr heraus. Schnell befallen einen da panische Gedanken, etwa Konto überzogen oder Sperre und was mach ich jetzt, ich brauche Geld! - Dann nimmt das Unglück seinen Lauf und ab dem Moment sollte man auf der Hut sein. Schnell findet sich bei Ihnen ein hilfsbereiter Passant ein, der Sie auffordert die PIN-Nummer doch nochmals zu probieren, was Sie sicherlich leichtfertig auch tun, meist auch mehrfach. Das reicht aber dem hilfsbereiten Bürger in der Regel aus, sich die Kombination zu merken, auch wenn dieser vermeintlich wegsieht. Hier achten Sie unbedingt auf Spiegelungen diverser Geldautomatenmodelle. Kaum haben Sie sich dann wutentbrannt in die Bank begeben, fischt der hilfsbereite Ritter per Pintsette oder einfaches Herausziehen des Plastikstreifens, die Karte aus dem Automaten und ist entschwunden. Achten Sie darauf, meist passieren solche Dinge abends und an nicht stark frequentierten Geldautomaten. Wann immer Sie ein Gefühl beschleicht, betrogen worden zu sein oder die Karte auf eine ähnliche Art abhanden kommt, müssen Sie diese unverzüglich sperren lassen, denn der Hausbank glaubhaft zu versichern, dass man betrogen wurde, ist in aller Regel nicht möglich. Auch hier zahlt der Geschädigte die Rechnung.
Tipp: Sollten Sie das nächste Mal nach Spanien fahren, schreiben Sie sich die Notnummer, auch deren Telefaxnummern für die Kartensperren auf. Melden Sie Verluste und Hinweise gleichermaßen sofort, auch schon dann, wenn Sie ein übles Gefühl beschleicht. Sie zahlen dann in der Regel nicht mehr ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine Sperre verfügt haben.