Das Thema Eigentümergemeinschaft und deren Abrechnungen ist auch in Spanien ein großes Problem. Eigentlich müssten spanische Hausverwalter, wie ihre deutschen Brüder, korrekt abrechnen. In der Regel wird hier oftmals gelogen, betrogen, hinterzogen und verschleiert, wohlweislich, dass der Deutsche Sprachschwierigkeiten hat und die Dinge nicht so nachvollziehen kann, wie das von Nöten wäre.
Grundsätzlich gilt: spanische Hausverwalter müssen ebenfalls verbrauchsabhängig abrechnen, das heißt, dass zum Beispiel Wasser und Strom, wenn diese gemeinsame Erfassung aufweisen, nach Einzelverbräuchen abzurechnen sind. Das gilt auch für andere Aufwendungen rund um die Wohnanlage.
Überprüfen Sie also Ihre Abrechnungen sehr genau. Achten Sie auch auf die Einhaltung von Eigentümerversammlungen. Im Falle, dass Sie Sprachschwierigkeiten haben, bevollmächtigen Sie eine Person mit Sprachkenntnissen oder beauftragen einen Anwalt, Ihre Interessen zu vertreten oder nehmen Sie sich einfach jemanden mit, der die Abläufe kennt.
Eine Vollmacht können Sie einfach selbst fertigen, etwa wie folgt:
PODER
Mediante la presente, yo, >>IHR NAME<<, >>ANSCHRIFT<<, confiero a la >>Señora /Señor NAME<< poder para que me represente en la reunión de propietarios de >>NAME der WOHNANLAGE<<, teniendo así todas las facultades para actuar en mi nombre durante mi ausencia.
>>ORT, den<<
Achten Sie besonders auf die Kosten für Wasser und Strom. Hier werden in vielen Fällen immer gleiche Pauschalen verlangt, die nie wirklichen Niederschlag in einer Abrechnung finden. Schreiben Sie sich deswegen die Verbräuche unbedingt auf und vergleichen Sie. Sollte dann ein Gespräch nicht helfen, nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch oder machen einfach eine Anzeige, denn dererlei Taten sind u.U. auch in Spanien strafbar.
[DB]
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