Wer sich mit dem Gedanken trägt, in Spanien zu arbeiten, demnach also sich dort auch aufhalten will, muss sich kurzfristig auch mit dem Thema Behörden und Genehmigungen auseinander setzen, und wem läuft da nicht ein kalter Schauer über den Rücken bei all den vermuteten Problemen? - Die EU und deren Gesetze und Verordnungen sorgen aber auch in diesem Bereich für eine Liberalisierung und einer damit verbundenen Vereinfachung im Umgang mit Meldebehörden. Zwar ist die durch die EU schon lange beschlossene Liberalisierung größtenteils noch nicht in nationales Recht umgesetzt, aber mit Näherrücken der Umsetzungsfristen kann man sich den Auflagen nicht entziehen und es steht zu erwarten, dass in Kürze weitere wichtige Bestimmungen nationale Umsetzung finden.
Im Bereich "Arbeit" sind in Spanien schon viele Grundzüge umgesetzt, natürlich nicht ohne Eigennutz. EU Bürger dürfen demnach sofort und ohne spezielle Genehmigung in Spanien arbeiten. Bislang galt hier, dass ein EU-Bürger, der länger in Spanien arbeitet, als 3 Monate, bei der zuständigen Meldebehörde eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen hat. Spanien hat nun als erstes Land der EU diese Regelung gelockert bzw. aufgehoben und ist damit der Aufforderung der EU nachgekommen, geltendes EU Recht in nationales Recht umzusetzen. In dem jetzt auf königliche Weisung und durch den Ministerrat verabschiedeten Dekret, wurde diese Regelung nun neu gefasst. Für EU Bürger und insbesondere Studenten gilt in Kürze, dass keine Aufenthaltsgenehmigung mehr erforderlich ist. Diese Regelung gilt auch für Familienangehörige und schließt auch die Länder Schweiz, Lichtenstein, Island und Norwegen ein. Lediglich Ehepartner und Familienangehörige aus nicht EU-Staaten benötigen zwingend eine Aufenthaltserlaubnis.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Rentner, die in Spanien bislang kein Beschäftigungsverhältnis hatten. Hier wird weiterhin die Pflicht bestehen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
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